Blog-Bericht als kleiner Reiseveranstalter mit viel Liebe zu seinen Kunden in Andalusien
Als Chef des kleinen Reiseveranstalters Schlosser-Reisen bin ich viel unterwegs. Meine Frau sagt allerdings ich bin sehr viel unterwegs, was sicher richtiger ist.
Jeden Monat bin ich für einige Tage in Andalusien in meinem Büro in Torrox-Costa.
Von Torrox-Costa aus besuche ich regelmäßig unsere Hotelpartner, halte Kontakt und prüfe auch immer wieder die Qualität der Hotelangebote. Somit führt mein Weg mich nach Almunecar, La Herradura, Torre del Mar, Marbella und auch an die Costa de la Luz. Dort bin ich dann überwiegend in Conil, wo wir mit zwei überaus kompetenten Partnerinnen für die Vermietung und Verwaltung der Ferienhäuser und der Appartements zusammen arbeiten.
Die Damen in der Provinz Cadiz verwalten weit über zweihundert Appartements und Ferienhäuser an der Costa de la Luz in den verschiedensten Kategorien, Ausstattungen und Lagen. Hier ist für jeden etwas dabei und die Gäste lieben es, dort zu wohnen und die wichtigste Zeit des Jahres, den Urlaub, dort verbringen zu dürfen. Die Häuser, zwar als Ferienhäuser bezeichnet, sind allerdings vollwertige Häuser, so wie wir Sie in Deutschland auch bewohnen. Auch der Standard ist durchaus vergleichbar. Allerdings weicht die Lage am Atlantik und das Wetter von unseren Gegebenheiten deutlich ab.
In dem Bereich Costa del Sol bieten wir selber und mit befreundeten Partneragenturen auch Ferienhäuser und Wohnungen an. Auch hierbei gibt es die Unterschiedlichsten Kategorien, Ausstattungen und Lagen.
Das oberste Ziel unserer Firma und aller Mitarbeiter ist es, den Kunden mit all seinen Wünschen zu begeistern. Das gelingt uns auch sehr oft, also meistens, weil wir alle seit sehr vielen Jahren erfolgreich für unsere Firma im Dienst am Kunden arbeiten.
Wenn es einmal vorkommt, was wir möglichst bereits im Vorfeld eingrenzen, dass ein Gast mit der von ihm gewählten Unterkunft nicht so zufrieden ist, hat jeder Mitarbeiter als eine seiner wichtigsten Aufgaben dafür zu sorgen, dass der Kunde wieder begeistert wird.
Bei all der Sorgfalt, bei der Auswahl und Pflege der Objekte und auch der Darstellung unserer Angebote im Internet, kann es schon mal, was wir möglichst vermeiden, dazu kommen, dass es zum Beispiel durch einen Tippfehler zu einer Fehlinformation kommt. So auch in dem mir aktuell vorliegenden Fall eines jungen Ehepaares, dass in Torrox-Costa bei Schlosser-Reisen ein Studio gemietet hat.
Noch mal, bei allem was wir machen, ist uns der Kundenwunsch heilig. Diese Kundin, die zurzeit intensiv den Emailaustausch mit mir pflegt und eindeutig sehr gerne schreibt und wie die Kollegen aus dem Verkauf berichteten auch sehr redefreudig ist, bemängelt unter anderem folgendes:
Hier ein Zitat aus einem Ihrer Emails: „Was mich verärgerte war, das das Meer was laut Internetausschreibung – Strand: 0,003 km – weg sein sollte, gute 5 Minuten Fußweg weg war. Nicht mal Luftlinie stimmte die Entfernung. Wir sind noch junge Menschen und können uns zu Fuß bewegen, was aber machen ältere Menschen?!“
Ja, der Strand ist nicht 3 Meter entfernt, sondern ca. 100 Meter. Nun sind diese Gäste auf Empfehlung von Freunden zu uns gekommen, die bereits in der Nähe ihren Urlaub in einem genau gleichen hohen Haus verbracht haben. Diese Freunde könnten wissen, dass es bautechnisch nicht möglich ist, diese Art Häuser bis 3 Meter an den Strand zu bauen.
Nach nunmehr fünf ausführlichen Emails und diversen Anrufen der Kundin bei den Kollegen im Verkauf, die immer wortreich verlaufen sind, hat die Kundin auf meine konkrete Nachfrage, was genau Sie will, endlich mal klar geantwortet.
Die Antwort war eine Aufstellung gemäß der Frankfurter Tabelle mit Warnhinweis auf den ADAC. Das ist das gute Recht eines jeden Kunden, diese Instrumente zu nutzen. Dafür leben wir in einem Rechtsstaat. Hinzu kommt die medienaktuelle Berichterstattung unter Mithilfe der Verbraucherberatungen, die alle ihre Wichtigkeit unter Beweis stellen wollen. Dadurch werden immer wieder Kunden angeregt, die Urlaubskasse im Nachhinein wieder aufzufüllen.
Zum Glück passiert das in einem sehr sehr geringen Prozentsatz derer, die mit uns reisen, aber es kommt immer mal wieder vor.
Um es deutlich zu machen, bei Kunden, die uns auf berechtigte Mängel hinweisen bedanken wir uns ehrlich und sehr herzlich für die willkommenen Anregungen, die uns Möglichkeiten bieten, für die nachfolgenden Gäste besser zu werden. Das ist uns sehr wichtig und hilft uns enorm.
Deshalb bekommen die Gäste, auch und besonders wenn Sie keine Forderungen stellen, meistens einen Reisegutschein und oft auch noch einen Blumenstrauß von Fleurop, oder oder … Das erfolgt nach der alten Weisheit: So wie man in den Wald hinein …
Nun ist die Geschichte mit der drei Meter Entfernung zum Strand von Torrox-Costa noch nicht zu Ende. Ganz ehrlich, ich freue mich schon jetzt riesig auf das nächste Dankesschreiben von den vielen anderen zufriedenen Gästen, die uns zum Glück deutlich öfter schreiben, was mir die Kraft und die Motivation für jeden erfolgreichen Arbeitstag bei Schlosser-Reisen, zum Wohle der Kunden gibt.
Mittlerweile ist auch die konkrete Forderung der Kundin per Mail eingegangen. Mit zweihundert Worten umrahmt fordert Sie zwanzig Prozent des Reisepreises als Entschädigung.